OSAGO

Calculator
benefitsVCL

Zusatzdeckung zur Kfz-Haftpflicht ermöglicht die Entschädigung von Schäden, die über das Standardlimit der Kfz-Haftpflicht hinausgehen: 250.000 UAH — Eigentum, 500.000 UAH — Gesundheit.

Ein höheres Limit der Versicherungsleistungen hilft, größere finanzielle Verluste im Falle eines schweren Unfalls zu vermeiden, reduziert das Risiko persönlicher Ausgaben, erweitert die Versicherungshöchstgrenzen und stellt eine ausreichende Entschädigung für Schäden an Eigentum und Gesundheit sicher.

Benefits
pay
Easy payment
doc
e-Policy
money
Guaranteed reimbursement
timer
Fast processing

Wie es funktioniert

step1

Schritt #1

Füllen Sie einen Versicherungsantrag aus

step2

Schritt #2

Bezahlen Sie Ihre Rechnung in irgendeiner Form

step2

Schritt #3

Erhalten Sie den Versicherungsvertrag

Offenlegung von Informationen über das Standard-Versicherungsprodukt

Zivilrechtliche Haftung für Schäden, die dem Leben, der Gesundheit und/oder dem Eigentum geschädigter Dritter infolge eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden.

Entstehung der zivilrechtlichen Haftung des Versicherungsnehmers/der Person, deren Haftung versichert ist, für durch das versicherte Fahrzeug verursachte Schäden am Leben, der Gesundheit und/oder dem Eigentum geschädigter Dritter infolge eines Verkehrsunfalls unter Beteiligung des versicherten Fahrzeugs.

Versicherungsbeschränkungen — keine.

Für Sachschäden — bis zu 250.000 UAH pro Geschädigtem.

Für Schäden an Leben und Gesundheit — bis zu 500.000 UAH pro Geschädigtem.

Wenn der Gesamtschadensbetrag für einen Versicherungsfall das Fünffache der Versicherungssumme übersteigt, wird die Entschädigung für jeden Geschädigten proportional gekürzt.

Der Mindest- und Höchstbetrag der Versicherungszahlungen wird von der Versicherungsgesellschaft festgelegt und hängt von der Fahrzeugart, dem Motorvolumen, der Tragfähigkeit (bei LKW), der Zulassungsstadt des Fahrzeughalters usw. ab.

Nicht anwendbar.

Geltungsbereich — Ukraine (mit Ausnahme aktiver Kampfgebiete und vorübergehend von der Russischen Föderation besetzter Gebiete gemäß der Verordnung des Ministeriums für die Reintegration vorübergehend besetzter Gebiete Nr. 309 vom 22. Dezember 2022 oder etwaiger Änderungen dazu sowie Gebiete innerhalb von 50 km dieser Territorien), Kampfzonen, Unruhezonen und Gebiete mit besonderem Einreiseregime (Einreise-/Aufenthalts-/Ausreisebeschränkungen).

Der Vertrag wird für 6 Monate oder 1 Jahr für Fahrzeuge mit dauerhafter Zulassung in der Ukraine und für einen Zeitraum von 15 Tagen bis 7 Monaten für Fahrzeuge mit vorübergehender Zulassung in der Ukraine oder dauerhafter Zulassung außerhalb der Ukraine abgeschlossen.

Der Vertrag tritt ab dem im Vertrag angegebenen Datum in Kraft, jedoch frühestens mit Eingang der Versicherungsprämie auf dem laufenden Konto des Versicherers.

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht möglich.

Ablehnung der Versicherungsleistung.

Das Produkt wird nicht zusammen mit einem begleitenden und/oder zusätzlichen Gut, einer Arbeit oder Dienstleistung, die keine Versicherung ist, als Bestandteil eines Pakets oder Vertrags angeboten

Rabatte auf das Produkt werden gemäß dem geltenden ukrainischen Recht gewährt.

a) Informationen über das versicherte Fahrzeug (Typ, Marke, Modell, Kennzeichen, Baujahr, VIN, Motorvolumen, Leistung bei Elektrofahrzeugen, zulässiges Gesamtgewicht, Leergewicht, Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz, Information über die Zulassung des Fahrzeugs in der Ukraine);

b) Informationen über den Versicherungsnehmer (Nachname, Vorname, Vatersname (falls vorhanden), Bezeichnung des Versicherungsnehmers, Geburtsdatum, RNOKPP (oder, falls nicht vorhanden, Passnummer und -serie — bei natürlichen Personen), USREOU-Code, Ausweisdokument des Versicherungsnehmers als natürliche Person, Wohnsitz/Standort, Typ des Versicherungsnehmers, Angabe der ukrainischen Ansässigkeit des Versicherungsnehmers, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Informationen über die dem Versicherungsnehmer gesetzlich zustehenden Vergünstigungen mit Vorlage eines Nachweisdokuments auf Anfrage des Versicherers;

c) Zusätzliche Informationen, die für die Bewertung des Versicherungsrisikos wesentlich sind:

— Verwendungszweck des versicherten Fahrzeugs, ob es für entgeltliche Personen- und/oder Gütertransportdienstleistungen genutzt werden kann;

— Zulassungsort (Wohnsitz) des Eigentümers des versicherten Fahrzeugs (natürliche Person) oder Standort der juristischen Person gemäß dem Fahrzeugregistrierungsdokument;

— Alter der Personen, die das versicherte Fahrzeug fahren dürfen;

— Geburtsjahr der natürlichen Person, der das versicherte Fahrzeug gehört;

— Kilometerstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses;

— maximale Laufleistung des versicherten Fahrzeugs während der Vertragslaufzeit.

d) Gewünschte Vertragslaufzeit und gewünschtes Beginndatum des Versicherungsschutzes;

e) Schadenhistorie mit Informationen über Verkehrsunfälle unter Beteiligung des versicherten Fahrzeugs in den letzten drei Jahren;

f) Informationen über bestehende Pflichtversicherungsverträge für das versicherte Fahrzeug bei anderen Versicherern;

g) Gesamtzahl der gleichzeitig zu versichernden Fahrzeuge (für Fahrzeugflotten juristischer Personen).

Der Versicherungsvertrag wird durch den Beitritt zu den Allgemeinen Bedingungen des Versicherungsprodukts „Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern” (im Folgenden — Bedingungen) abgeschlossen.

Der Versicherungsvertrag besteht aus dem öffentlichen Teil — den Bedingungen — und dem individuellen Teil — der Police, deren Form vom Motorversicherungsbüro (MTSBU) genehmigt wird.

Der Versicherungsvertrag tritt ab dem Datum und der Uhrzeit des Beginns seiner Laufzeit gemäß dem Vertrag in Kraft, jedoch frühestens ab dem Datum und der Uhrzeit der Eintragung des Vertrags in die Einheitliche Zentralisierte Datenbank (UZDB).

Die Versicherungsprämie wird vor oder beim Abschluss des Versicherungsvertrags vollständig bezahlt.

Bei vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie ist der Versicherer verpflichtet, vor oder beim Abschluss des Versicherungsvertrags einen Eintrag über den Versicherungsvertrag in der UZDB im von MTSBU festgelegten Verfahren vorzunehmen.

Bei Nichtzahlung innerhalb der festgelegten Frist oder unvollständiger Zahlung der Versicherungsprämie wird kein Eintrag in der UZDB vorgenommen.

Um Informationen über die Eintragung des Pflichtversicherungsvertrags für Kfz-Haftpflicht in der Einheitlichen Zentralisierten Datenbank zu erhalten, ist eine der folgenden Maßnahmen erforderlich:

— die MTSBU-Website besuchen https://policy.mtsbu.ua/ und die Policennummer eingeben;

— dem direkten Link folgen, der nach Abschluss per elektronischer Nachricht auf das Mobiltelefon gesendet wurde;

— dem direkten Link oder QR-Code auf der Police folgen.

— ukrainischer Staatsbürger — Kriegsteilnehmer;

— Geschädigter der Revolution der Würde;

— Kriegsveteran;

— Person mit Behinderung Gruppe I oder II;

— Person, die durch die Tschernobyl-Katastrophe geschädigt wurde, Kategorie I oder II;

— Rentner

Bei Eigentümerwechsel des versicherten Fahrzeugs infolge dessen rechtmäßiger Veräußerung bleibt der OSAGO-Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit gültig, und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers gehen auf den neuen Eigentümer des Fahrzeugs über.

Im Todesfall des Versicherungsnehmers — einer natürlichen Person — gehen seine Rechte und Pflichten aus dem OSAGO-Vertrag auf die Person über, die das im Vertrag genannte Fahrzeug geerbt hat und/oder die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Ukraine als Erbschaftsannehmende gilt.

Das Recht auf Erhalt eines Teils der Versicherungsprämie bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge des Todes des Versicherungsnehmers — einer natürlichen Person — geht auf die Person über, die das im Vertrag genannte Fahrzeug geerbt hat und/oder die gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Ukraine als Erbschaftsannehmende gilt.

Bei Eigentümerwechsel des versicherten Fahrzeugs ist der neue Eigentümer verpflichtet, den Versicherer innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Eigentumsübergangsdatum schriftlich zu benachrichtigen und dem Versicherer seine persönlichen Daten mitzuteilen.

Das Motorversicherungsbüro der Ukraine (MTSBU) ist der einzige Zusammenschluss von Versicherern, die die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern für Schäden gegenüber Dritten durchführen.

Die Mitgliedschaft der Versicherer im MTSBU ist eine Pflichtvoraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit im Bereich der Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern.

Das MTSBU ist eine gemeinnützige Organisation und handelt gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern”, dem ukrainischen Recht und seiner Satzung.

Adresse: Kiew, Rusaniwskyj Bulvar, 8

Postanschrift: 02653, Kiew, Rusaniwskyj Bulvar, 8

E-Mail: info@mtsbu.ua

Öffnungszeiten: Mo.–Do. 09:00–18:00, Fr. 09:00–16:45, Mittagspause 13:00–13:45

Telefon: +38 (044) 239-20-30

Kontaktzentrum: 0-800-608-800

Bei einem Unfall, an dem nur zwei versicherte Fahrzeuge beteiligt sind, oder an dem nur zwei Fahrzeuge beteiligt sind, von denen das versicherte Fahrzeug dem Geschädigten gehört, und bei dem der Geschädigte ausschließlich in Form der Beschädigung oder physischen Zerstörung seines Fahrzeugs geschädigt wurde, hat der Geschädigte das Recht auf direkte Schadensregulierung.

Die direkte Schadensregulierung umfasst die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Versicherers des Haftenden durch den Versicherer des Geschädigten gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Pflichtversicherung der zivilrechtlichen Haftung von Kfz-Haltern” vom 21.05.2024 Nr. 3720-IX (im Folgenden — Gesetz) bezüglich der Prüfung des Leistungsantrags, der Entscheidungsfindung auf Basis der Prüfung und der Auszahlung der Versicherungsleistung bei entsprechender Entscheidung.

Der Geschädigte, der sein Recht auf direkte Schadensregulierung wahrgenommen und einen Leistungsantrag beim Versicherer des Geschädigten eingereicht hat, verliert das Recht, sich zwecks Leistungserhalt an den Versicherer des Haftenden zu wenden.

Der Geschädigte, der sein Recht auf direkte Schadensregulierung nicht wahrgenommen und einen Leistungsantrag beim Versicherer des Haftenden eingereicht hat, verliert das Recht, sich zwecks Leistungserhalt an den Versicherer des Geschädigten zu wenden.

Bei einem anderen als im ersten Absatz genannten Unfall wird der Leistungsantrag ausschließlich beim Versicherer des Haftenden eingereicht, und in den in Art. 43 des Gesetzes vorgesehenen Fällen — beim MTSBU.

Der Versicherer des Geschädigten, bei dem ein Leistungsantrag eingereicht wurde, ist verpflichtet, diesen anzunehmen, wenn der Versicherer zum Zeitpunkt der Einreichung Mitglied des MTSBU ist, die Unfallumstände den Bedingungen des ersten Absatzes entsprechen und der Geschädigte schriftlich bestätigt hat, dass kein Leistungsantrag beim Versicherer des Haftenden eingereicht wurde.

Der Versicherer des Geschädigten, der den Leistungsantrag gemäß dem Gesetz angenommen hat, ist verpflichtet, diesen zu prüfen, eine Entscheidung zu treffen und, sofern kein Ablehnungsgrund vorliegt, die Versicherungsleistung zu erbringen.

Wenn der Versicherer des Geschädigten feststellt, dass ein Leistungsantrag beim Versicherer des Haftenden vor dem Einreichungsdatum beim Versicherer des Geschädigten gestellt wurde, ist er berechtigt, den Leistungsantrag dem Geschädigten ungeprüft zurückzugeben.

Mehr über direkte Schadensregulierung https://mtsbu.ua/avtocivilka/pryame-vregulyuvannya-zbitkiv